Wir verstehen Ladeinfrastruktur als ein Gesamtsystem aus öffentlichen und privaten Schnell- und Normallademöglichkeiten. Dieses Gesamtsystem verbessern wir in mehreren Bereichen gleichzeitig: Mit einem deutschlandweiten öffentlichen Schnellladenetz für das Laden auf längeren Fahrten und in dicht besiedelten Gebieten (zum Deutschlandnetz), der Förderung von Ladeinfrastruktur privat zu Hause und im gewerblichen Bereich sowie im öffentlichen Raum unterwegs im Alltag. Unser nächstes Ziel heißt: Die nächste Schnellladestation soll überall in Deutschland in 10 Minuten mit dem Elektroauto erreichbar sein.

Förderaufruf „Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen“

Mit der neu aufgesetzten Förderrichtlinie Elektromobilität vom 06.07.2023 unterstützt das BMDV die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur für PKW und LKW im gewerblichen Bereich für Flottenfahrzeuge von Handwerks- und Gewerbebetrieben, Transport- und Logistikunternehmen, Paketdiensten, Taxi-Unternehmen, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter mit hoher Laufleistung und besonderen Anforderungen an die Einsatzbereitschaft.

(nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur)

Das Wichtigste in Kürze

  • Antragsberechtigt waren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.
  • Gefördert wurde Kauf und Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung ≥ 50kW, stationärem Stromspeicher und Netzanschluss. Die Förderung erfolgte als Zuwendung mit Anteilsfinanzierung: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit 40 %; Großunternehmen (GU) mit 20%. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt (LP) waren auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der max. Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist.

Informationen zum Antrag

Links und Dokumente

  • Die Bekanntmachung der Förderung finden Sie hier.

Förderprogramm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“

Im Rahmen des Förderprogramms „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ wurde die Kombination aus PV-Anlage, Speicher und Ladestation an selbstgenutzten Wohngebäuden finanziell durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt.

(nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur)

Das Wichtigste in Kürze

  • Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher als Gesamtpaket, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist
  • Leistungsabhängige Pauschalbeträge für Photovoltaikanlage und Batteriespeicher, fixe Pauschalbeträge für die Ladestation
  • Möglicher Innovationsbonus für bidirektionales Laden
  • Antragsberechtigt waren Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern.

Informationen zum Antrag

  • Für das Programm stehen in Zukunft keine weiteren Fördermittel zur Verfügung. Es ist allerdings weiterhin sichergestellt, dass bereits erfolgte Förderzusagen in vollem Umfang ausfinanziert werden können.

Links und Dokumente

  • Die Bekanntmachung der Förderung und Förderrichtlinie finden Sie hier.
  • Der Investitionszuschuss konnte über die KfW beantragt werden. Auf dem Online-Kundenportal der KfW stehen weiterführende Informationen wie Merkblätter, FAQ, Hinweise und Nebenbestimmungen sowie eine Liste der geförderten Ladestationen zur Verfügung.

Förderrichtlinie „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“

Mit der Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ unterstützte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Unternehmen sowie Kommunen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur an Parkplätzen für Mitarbeitende sowie für die Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten bzw. für Dienstfahrzeuge.

(nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur)

Das Wichtigste in Kürze

  • Gefördert wurden der Erwerb und die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher stationärer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung inklusive des Netzanschlusses.
  • Es wurde ein Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt gewährt.
  • Unternehmen erhielten maximal 45.000 Euro je Standort.
  • Für Kommunen betrug der Mindestzuschussbetrag 9.000 Euro bei einer Mindestanzahl von 10 Ladepunkten.
  • Die Ladeinfrastruktur musste sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.
  • Die Gewährung der Fördermittel erfolgte als De-minimis-Beihilfe.

Informationen zum Antrag

  • Dieser Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden.
  • Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterhin die wichtigen Informationen, Dokumente und Formulare (KfW 441 und KfW 439).

Links und Dokumente

  • Informationen zum Umsetzungsstand der jeweiligen Förderprogramme finden Sie im Dashboard Förderung
  • Hersteller von Ladevorrichtungen können die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen lassen. Sofern alle technischen Anforderungen erfüllt sind, werden die Produkte in die Liste der förderfähigen Ladevorrichtungen aufgenommen. Nutzen Sie dazu diesen Link.

Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“

In diesem Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr konnten natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gebietskörperschaften vom 12. April bis 31. Dezember 2021 Anträge auf Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einreichen.

(öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur)

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Programm förderte den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur an attraktiven Zielstandorten des Alltags z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Kultureinrichtungen.
  • Antragsberechtigt waren kleine und mittlere Unternehmen (KMU), gemäß ABL. EG L 124/36, Gebietskörperschaften und natürliche Personen.
  • 300 Mio. EUR Fördervolumen standen zur Verfügung mit Förderquoten von bis zu 80% der Investitionskosten.
  • Es handelte sich um eine De-minimis-Beihilfe.
  • Die Bewilligung erfolgte nach zeitlicher Reihenfolge der eingegangenen Anträge („Windhundverfahren“).

Informationen zum Antrag

  • Das Förderprogramm wird über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) abgewickelt. Hier gibt es weitere Informationen.

Links und Dokumente

  • Die Bekanntmachung der Förderrichtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMDV-Programms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ finden Sie hier.

Förderrichtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (2021-2025)

In dem Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ stellt das BMDV von Sommer 2021 bis Ende 2025 insgesamt 500 Millionen Euro in einzelnen Förderaufrufen für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur zur Verfügung.

(öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur)

Das Wichtigste in Kürze

Innerhalb der Förderrichtlinie werden insgesamt 500 Mio. EUR Fördervolumen bis 2025 in einzelnen Förderaufrufen als Investitionszuschuss zur Verfügung gestellt. Der Fördergegenstand und die Förderquoten werden in den jeweiligen Förderaufrufen spezifiziert. Die letzten beiden Förderaufrufe: 

Erster Aufruf zur Antragseinreichung für die Neuerrichtung von Ladeinfrastruktur (endete am 18.01.2022)

  • Förderung des Aufbaus öffentlicher Ladeinfrastruktur
  • Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen
  • Fördergegenstand: Normal- und Schnellladepunkte sowie der dafür erforderliche Netzanschluss
  • Fördersätze von bis zu 60%
  • Ranking nach Kontingentregionen und Wirtschaftlichkeit

Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung für die Modernisierung und Ertüchtigung von Ladeinfrastruktur (endete am 27.01.2022)

  • Förderung von Modernisierung, Ertüchtigung und Öffnung von Ladeinfrastruktur.
  • Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen.
  • Fördergegenstand: Aufrüstung und Ersatzbeschaffung für bestehende Ladeinfrastruktur zur Ertüchtigung oder Herstellung der öffentlichen Zugänglichkeit.
  • Fördersätze von bis zu 60%.
  • Ranking nach Wirtschaftlichkeit.

Informationen zum Antrag

  • Antragsberechtigt waren in den beiden Förderaufrufen juristische und natürliche Personen.
  • Das Förderprogramm wird über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen abgewickelt. Hier gibt es weitere Informationen.

Links und Dokumente

  • Die Bekanntmachung der Förderung und Förderrichtlinie finden Sie hier.

Das Deutschlandnetz

Mit der Ausschreibung zum Deutschlandnetz sorgt der Bund für ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und benutzungsfreundliches Schnellladenetz in ganz Deutschland. Die rund 1.000 Standorte mit insgesamt rund 8.000 Schnellladepunkten schließen noch verbleibende „weiße Flecken“ auf der Ladelandkarte. Das Deutschlandnetz stellt sicher, dass der nächste Schnellladepunkt überall in Deutschland in wenigen Minuten zu erreichen ist.

Weitere Informationen zum Deutschlandnetz finden Sie hier.

Archiv

Förderrichtlinie „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“

(nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur)
Mit der Förderrichtlinie „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ ermöglichte das BMDV die Förderung von privat genutzten Ladestationen für Haus- und Wohnungsbesitzer, Mieter und Vermieter beziehungsweise Vermietergesellschaften.

In der Förderrichtlinie des BMDV für Ladestationen an Wohngebäuden wurden bis zu deren Umsetzungsende im Oktober 2022 rund 700.000 nicht öffentliche Ladepunkte mit mehr als 600 Millionen Euro gefördert.

Informationen zum Umsetzungsstand der jeweiligen Förderprogramme finden Sie im Dashboard Förderung.

„Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ (2017 – 2020)

(öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur)
In dem Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ stellte das BMDV von 2017 bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro in sechs einzelnen Förderaufrufen für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur zur Verfügung. 2021 wurde diese Förderrichtlinie neu aufgelegt.

In den Förderaufrufen wurde die Neuerrichtung von Normalladepunkten mit einer Leistung bis zu 22 kW und Schnelladepunkten mit einer Leistung >22 kW sowie der dazugehörige Netzanschluss gefördert. Zusätzlich wurden ab dem dritten Förderaufruf Modernisierungsmaßnahmen und die Ertüchtigung vorhandener Ladepunkte oder des Netzanschlusses gefördert.

Das Förderprogramm wird über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) abgewickelt. Hier gibt es weitere Informationen. 

Informationen zum Umsetzungsstand der jeweiligen Förderprogramme finden Sie im Dashboard Förderung.